Als Besitzer eines Einfamilienhauses steht der Anschaffung eines Elektrofahrzeug nichts im Wege sofern die elektrotechnischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind oder geschaffen werden. Die Mehrzahl der Menschen in Deutschland lebt jedoch nicht in einem Einfamilienhaus, sondern in einer der ca. 42,5 Millionen Wohnungen. Diejenigen mit eigenem Stellpatz auf dem Grundstück oder einer zugehörigen Tiefgarage haben seit dem 1. Dezember 2020 allerdings fast gleichgute Aussichten auf eine eigene Ladestation wie Eigenheimbesitzer.
Seit Ende letzten Jahres gilt das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMoG).
Wohnungseigentümer erhalten damit gegenüber der Eigentümergemeinschaft bzw. Immobilienverwaltung einen gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf einem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage.
Auch für Mieter wird die Nutzung eines Elektroautos erheblich vereinfacht. Nach der gleichzeitig in Kraft getretenen Reform des Mietrechts müssen Vermieter mit wenigen Ausnahmen die Installation einer Ladevorrichtung am Mietobjekt dulden, wenn Mieter die Einrichtung einer privaten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wünschen.
Der Umfang der Umbaumaßnahmen ist hierbei nicht nur auf das Anbringen einer Ladestation an der Wand beschränkt. Mieter können vielmehr Eingriffe in die Stromversorgung oder Elektro- und Telekommunikationsinfrastruktur vornehmen lassen, soweit dies erforderlich ist.
Dies gilt auch für Mieter von Gewerbeimmobilien. Was praktisch ist, liegt doch das Gros der Standzeiten und damit der Ladezeiten von Elektrofahrzeugen auf dem heimischen Parkplatz oder dem vor der Arbeitsstätte.
Der ADAC hat für Mieter und Eigentümer einen Leitfaden inklusive Musterschreiben für verschiedene Fälle online gestellt. Alle Details hierzu finden Sie hier.
Fördergelder gibt es auch für den Kauf und die Installation bestimmter Ladestationen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bezuschusst ausschließlich privat genutzte Ladepunkte an Wohngebäuden mit 900 Euro. Kann man mit einer Ladestation zwei Elektrofahrzeuge gleichzeitig laden, so können diese zwei Ladepunkte jeweils für sich gefördert werden. Fördermöglichkeiten von Elektromobilität für gewerbliche Nutzer unterstützt die KfW in Form von zinsgünstigen Krediten und einem Klimazuschuss von aktuell 6 % des Kreditbetrages.